(§ 9 Besondere Bestimmungen für Website-Erstellungsverträge)
(1) Für Verträge zwischen den Anbieter und dem Auftraggeber, die die Erstellung oder Umgestaltung einer Website zum Gegenstand haben, geltend die in den folgenden Absätzen enthaltenen Regelungen vorrangig vor anderen Bestimmungen in diesen Lieferbedingungen.
(2) Der Anbieter gestaltet das Webseiten-Layout in Abstimmung mit dem Kunden und legt ihm dieses zur Abnahme vor.
(3) Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die telemedien- sowie presserechtliche und wettbewerbsrechtliche sowie die marken- und urheberrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Webseite des Auftraggebers, trägt ausschließlich der Auftraggeber. Die inhaltliche Gestaltung des redaktionellen Teils der Webseite obliegt gleichfalls weiterhin ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Vorstehendes gilt nicht, soweit der Auftragnehmer die redaktionellen Inhalte erstellt.
(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung der Webseite erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber- und Leistungsschutz, Marken-, und sonstige Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf den Auftragnehmer übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang
(5) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, gesetzliche vorgeschriebene Pflichtangaben und Rechtstexte, insbesondere Impressum, Datenschutzhinweise, AGB sowie produktspezifische Hinweispflichten, zu erstellen und dem Anbieter zur Verfügung zu stellen. Soweit der Anbieter derartige Texte selber erstellt und auf der Webseite einstellt, handelt es sich dabei lediglich um Platzhalter, für deren Richtigkeit und Rechtssicherheit vom Anbieter keine Haftung übernommen wird.
[5a) Der Anbieter führt keine rechtliche Beratung durch.
[6) Für die Abnahme der Website gilt folgendes:
a) Vor der vollständigen Übergabe und Installation der fertig gestellten Website (nachfolgend: „Software“) wird eine 14-tägige Testphase vereinbart. Die Testphase ermöglicht dem Auftraggeber eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Vertragssoftware und ihrer Übereinstimmung mit den vereinbarten Spezifikationen, textlichen Inhalten sowie des Layouts und eine Überprüfung auf etwaige sonstige Mängel hin. Der Kunde wird während der Testphase auftretende Fehler der Vertragssoftware dem Anbieter schriftlich anzeigen. Der Anbieter steht dem Kunden während der Testphase zur Verfügung, um gerügte Mängel der Vertragssoftware zu untersuchen und zu beheben. Die Testphase endet nach 14 Tagen oder vorzeitig mit der Erklärung der Abnahme durch den Auftraggeber. Nach der 14-tägigen Testphase oder der Erklärung der Abnahme durch den Auftraggeber wird die Installation der Software und die Migration der Webseite auf die Domain des Auftraggebers abgeschlossen („Live-Schaltung“).
b) Sollten noch während der Testphase Fehler der Software auftreten und zeigt der Kunde diese Fehler dem Anbieter schriftlich an, so verlängert sich die Testphase bis zur Behebung des Fehlers und um eine sich daran anschließende angemessene Prüfungsfrist.
c) Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für den Server, die Datenleitungen, den Internet-Zugang der Nutzer sowie die Sicherheit und den Schutz der Website vor der Einwirkung Dritter (z.B. durch Hacker-Angriffe). Der Anbieter empfiehlt dem Kunden, eine regelmäßige Datensicherung der Website vorzunehmen.
[7) Der Kunde wird den Anbieter im Impressum und – falls nicht anders vereinbart – auch im Footer der Webseite nennen und auf die Unternehmenswebseite des Anbieters verlinken.
[8) Nach der Fertigstellung wird der Anbieter nicht die Wartung und Pflege der Webseite übernehmen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, Fehlfunktionen oder Datenverluste, die aus vernachlässigter Wartung und Pflege entstehen können. Nach Vereinbarung kann ein gesonderter Wartungs- und Pflegevertrag abgeschlossen werden, um die Risiken zu verringern. In diesem Fall übernimmt der Anbieter keine Haftung für mögliche Schäden, Fehlfunktionen oder Datenverluste, die der Auftragnehmer nicht zu Verschulden hat.
§ 9a Besondere Bestimmungen für Suchmaschinenmarketing (SEM)
[1) Für Verträge, welche die Suchmaschinenoptimierung von Websites, mit dem Ziel, die Webseite bei der Suche mittels Einsatzes der wichtigsten Suchmaschinen unter den vorderen Treffern erscheinen zu lassen sowie die Durchführung weiterer Maßnahmen zur Vermittlung von Besuchern und der Steigerung der Zugriffe auf die Webseite des Auftraggebers (zusammen „Traffic“), zu Gegenstand haben, geltend die in den folgenden Absätzen enthaltenen Regelungen vorrangig vor anderen Bestimmungen in diesen Lieferbedingungen.
[2) Sofern im Rahmen der Vertragsdurchführung Kosten bei Drittanbietern anfallen, trägt diese der Auftraggeber.
[3) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die zur Suchmaschinenoptimierung notwendigen Daten und Unterlagen kostenfrei zur Verfügung.
[4) Soweit nicht ausdrücklich etwas abweichendes schriftlich vereinbart ist, schuldet der Anbieter keinen bestimmten Erfolg dahingehend, dass die Website ein bestimmtes Maß an Traffic, Klicks oder Conversions erreicht.